Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert § 10 Abs. 8 des Parteiengesetzes, sodass bei Überschreitung der Wahlkampfausgaben das Dreifache des überschrittenen Betrags als Geldbuße fällig wird, um die Einhaltung der Ausgabenobergrenze stärker zu sichern.einfache Mehrheit XXVII 04.07.2022
Gesetz
Wahl
Politische Partei
Schwerpunkte
- Der Gesetzentwurf führt eine neue Regelung ein, die bei Überschreitung der Wahlkampfausgaben das Dreifache des überschrittenen Betrags als Geldbuße vorsieht.
- Bisherige Sanktionen (bis zu 150 % des Überschreitungsbetrags) gelten als nicht abschreckend, weil Parteien die Strafen häufig über ihre staatliche Förderung ausgleichen konnten.
Eingebracht von
Reden
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