Änderung des Familienlastenausgleichs‑ und Einkommensteuergesetzes: Abschaffung veralteter Paragrafen & Einführung eines Kinderabsetzbetrags
Zusammenfassung
Der Antrag streicht mehrere veraltete Paragrafen im Familienlastenausgleichsgesetz und führt im Einkommensteuergesetz einen monatlichen Kinderabsetzbetrag von 58,40 € pro Kind ein, der nur für Kinder innerhalb der EU/EWR/Schweiz gilt.einfache Mehrheit XXVII 22.04.2020
Gesetz
Steuerwesen
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
- Streichung veralteter Paragrafen im Familienlastenausgleichsgesetz, um das Gesetz zu vereinfachen.
- Einführung eines monatlichen Kinderabsetzbetrags von 58,40 € pro Kind im Einkommensteuergesetz.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.