Änderung des Familienlastenausgleichs‑ und Einkommensteuergesetzes: Abschaffung veralteter Paragrafen & Einführung eines Kinderabsetzbetrags

Zusammenfassung

Der Antrag streicht mehrere veraltete Paragrafen im Familienlastenausgleichsgesetz und führt im Einkommensteuergesetz einen monatlichen Kinderabsetzbetrag von 58,40 € pro Kind ein, der nur für Kinder innerhalb der EU/EWR/Schweiz gilt.
einfache Mehrheit XXVII 22.04.2020
Gesetz
Steuerwesen
Familienleistungsausgleich

Schwerpunkte

  • Streichung veralteter Paragrafen im Familienlastenausgleichsgesetz, um das Gesetz zu vereinfachen.
  • Einführung eines monatlichen Kinderabsetzbetrags von 58,40 € pro Kind im Einkommensteuergesetz.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.