Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Asylgesetz, sodass Asylbewerber*innen, die gleichzeitig Lehrlinge sind, eine besondere Aufenthaltsberechtigung erhalten können – sofern sie keine Gefahr darstellen. Zusätzlich wird die maximale Verlängerung dieses Titels auf drei Mal begrenzt und im Aufenthaltsgesetz ein neuer Zugang zur Rot‑Weiß‑Rot‑Karte‑Plus für abgeschlossene Lehrlinge geschaffen.einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Gesetz
Flüchtling
junger Mensch
ausländischer Staatsangehöriger
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Antrag erweitert die Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz um eine neue Bedingung: Asylbewerber*innen, die gleichzeitig Lehrlinge nach dem BAG sind, erhalten den Titel – sofern sie keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen oder nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden.
- Ein Aufenthaltstitel, der nach § 57 Abs. 1 Z 4 erteilt wurde, darf höchstens drei Mal verlängert werden.
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