Verzögerung der ersten Pensionsanpassung in ASVG, GSVG und BSVG

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert ASVG, GSVG und BSVG: Er fügt eine Regel ein, die die erste Pensionsanpassung erst ab dem 1. Jänner des Jahres nach dem Stichtag wirksam macht, und streicht mehrere alte Paragraphen.
einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Gesetz
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Ein neuer Passus wird eingefügt, der bei einer erstmaligen Pensionsanpassung die Wirksamkeit erst ab dem 1. Jänner des Jahres nach dem Stichtag vorsieht.
  • Der bisherige Paragraph § 236 Abs. 4b, der bestimmte Ausnahmen für Beitragsmonate regelt, wird gestrichen.

Eingebracht von

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